Das Nottestament
Wer formgültig testieren will, muss entweder ein mit der Hand geschriebenes Testament errichten, das er selbst unterschreibt. Oder er erstellt ein fremdschriftliches Testament, bei dem der Text mit Schreibmaschine oder Computer geschrieben wird. Dies muss er selbst unterschreiben, und die handschriftliche Bekräftigung "mein letzter Wille" hinzufügen. Weiters sind hier drei Testamentszeugen vonnöten, die bestätigen, dass es sich um den letzten Willen des Erblassers handelt. Si
Steuern und Immoblien
Steuern und Immobilien Wenn Sie z.B. eine Eigentumswohnung erben, die Sie selbst nicht bewohnen, aber auch nicht verkaufen wollen, weil diese einmal Ihren Kindern zugute kommen soll, dann bleibt wahrscheinlich nur die Vermietung übrig. Dabei können Sie in viele Steuerfallen tappen. Die erste wäre schon die Vergebührung des Mietvertrages. Diese hat bis zum 15.des auf den Kalendermonat, in dem die Gebührenschuld entstanden ist, zweitfolgenden Monat zu erfolgen. Das nächste Pro
Pflichtteilsrecht neu und Pflegevermächtnis - das Erbrechts-Änderungsgesetz 2015
Am 1.1.2017 tritt mit dem Erbrechts-Änderungsgesetz 2015 die größte Reform des österreichischen Erbrechts seit 200 Jahren in Kraft. Diese bringt zahlreiche einschneidende Änderungen. So wird das Pflichtteilsrecht über weite Strecken neu geregelt: Der Pflichtteil der Eltern, der bis jetzt bestanden hatte, wenn der Erblasser kinderlos verstarb, fällt weg. Interessant ist auch, dass der Pflichtteil nicht mehr automatisch beim Tod des Erblassers fällig ist, sondern auf fünf und b
Wohnsitz oder Staatsangehörigkeit? EU-Erbrechtsverordnung macht Rechtswahl möglich
Jahrzehntelang galt unumstößlich, dass sich das anzuwendende Erbrecht nach der eigenen Staatsangehörigkeit richtet. Ungeachtet des Wohnortes galt für österreichische Staatsangehörige österreichisches Erbrecht, für deutsche Staatsangehörige deutsches Erbrecht und so weiter. Durch die EU-Erbrechtsverordnung, die im August 2015 in Kraft trat, wurde das gehörig durcheinandergewirbelt: Nun gilt das Erbrecht des Landes des letzten gewöhnlichen Aufenthaltes. Der Nachlass jedes in Ös