

Substanzabgeltung für Fruchtgenusszahlungen bis 31.12.2016
Wenn Sie einen Vorbehaltsfruchtgenuss an einer Liegenschaft haben, dann können Sie nur unter bestimmten Umständen die Afa und die 15-tel Absetzung geltend machen: - - Sie müssen eine Substanzabgeltung vereinbaren und dies auch tatsächlich bezahlen. Die Zahlung muss bis 31.12.2016 getätigt werden.
Zur Stundung des Pflichtteils
Nach geltendem Recht ist der Pflichtteil mit dem Tod des Erblassers zur Zahlung fällig. Dies konnte für den Erben, der Pflichtteilsberechtigte "auszahlen" musste, mitunter sehr unangenehm sein. Das Erbrechts-Änderungsgesetz 2015, das am 1.1.2017 in Kraft tritt, schafft hier Abhilfe: Zum einen kann der Erbe die Stundung des Pflichtteils um fünf Jahre, bei besonders berücksichtigungswürdigen Gründen sogar um zehn Jahre, beantragen, wenn er sonst eine Wohnung, die zur dringenden