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Steuern und Immoblien

Steuern und Immobilien

Wenn Sie z.B. eine Eigentumswohnung erben, die Sie selbst nicht bewohnen, aber auch nicht verkaufen wollen, weil diese einmal Ihren Kindern zugute kommen soll, dann bleibt wahrscheinlich nur die Vermietung übrig. Dabei können Sie in viele Steuerfallen tappen.

Die erste wäre schon die Vergebührung des Mietvertrages. Diese hat bis zum 15.des auf den Kalendermonat, in dem die Gebührenschuld entstanden ist, zweitfolgenden Monat zu erfolgen.

Das nächste Problem ist die Umsatzsteuer. Ist im Mietvertrag eine Umsatzsteuer ausgewiesen, dann muss dies auch an das Finanzamt abgeführt werden, obwohl Sie vielleicht Kleinunternehmer sind.

Schließlich müssen Sie noch eine Einkommensteuererklärung abgeben, in welcher Sie die Überschüsse aus der Vermietung deklarieren müssen.

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