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Substanzabgeltung für Fruchtgenusszahlungen bis 31.12.2016

Wenn Sie einen Vorbehaltsfruchtgenuss an einer Liegenschaft haben, dann können Sie nur unter bestimmten Umständen die Afa und die 15-tel Absetzung geltend machen:

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Sie müssen eine Substanzabgeltung vereinbaren und dies auch tatsächlich bezahlen. Die Zahlung muss bis 31.12.2016 getätigt werden.

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